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Mitteilungen

Elektro-Lieferfahrzeuge

Medienmitteilung, 20. Juni 2023 

Anstellungsbedingungen Logistikmarkt Schweiz

Die Zustellbranche einigt sich auf einen Gesamtarbeitsvertrag

 

Seit Ende 2021 haben die grössten Arbeitgeber und Verbände im Schweizer Logistikmarkt mit den Sozialpartnern syndicom und transfair gemeinsame Grundlagen für die Anstellungsbedingungen in der Branche der Zustellung erarbeitet. Die Partner haben sich nun auf einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) geeinigt, der verbindliche Standards definiert. Diese sollen für Angestellte der ganzen Schweizer Zustellbranche gelten, inklusive Subunternehmer. Die künftigen Sozialpartner sind sich einig, dass der neue «GAV Zustellung» für allgemeinverbindlich erklärt werden soll. Stimmt der Bundesrat dem Vorhaben zu, könnten bald zwischen 35'000 und 40'000 Arbeitnehmende in der Schweiz von fairen Anstellungsbedingungen und verbindlichen Mindestlöhnen profitieren.

 

Die Arbeitnehmenden von Logistikunternehmen leisten einen bedeutenden Beitrag für die Schweizer Wirtschaft und Gesellschaft. Tagtäglich versorgen sie Privathaushalte und Unternehmen mit Lieferungen aller Art. Durchgängige Regelungen zur Anstellung von Mitarbeitenden, die diese anspruchsvolle Zustellungsarbeit erbringen, gab es bislang nicht.

Ende 2021 starteten deshalb die Gewerkschaft syndicom und der Personalverband transfair gemeinsam mit dem Verband Zustellung Schweiz, welcher die grössten Arbeitgeber sowie mehrere Arbeitgeberverbände umfasst, Verhandlungen über einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Ziel war es, Mindeststandards für alle Arbeitnehmenden in der Zustellbranche zu garantieren. Ein wichtiger Meilenstein ist nun erreicht: Am 1. Juni 2023 haben die Partner die GAV-Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen. 

 

Bis anhin gibt es gewisse Mindestvorgaben für Dienstleistungen im Sinne des Postgesetzes. Dabei geht es um Mitarbeitende, die adressierte Briefe, Zeitungen, Zeitschriften sowie Pakete bis zu 30 Kilogramm annehmen, sortieren und zustellen. Diese Bestimmungen decken jedoch nicht den ganzen Arbeitsmarkt der Zustellung ab. Der neue GAV soll für die gesamte Branche der Zustellung gelten, also auch für Mitarbeitende von Subunternehmen sowie für Angestellte, die unadressierte Werbung und Gratiszeitungen vertragen.

 

Ziel: Ein allgemeinverbindlicher GAV für die gesamte Schweizer Zustellbranche  

Das Verhandlungsergebnis gilt unter dem Vorbehalt, dass die Gremien aller Verhandlungspartner dem Vertragswerk zustimmen. Diese Ratifizierung findet im Laufe des Jahres 2023 statt. Nach der Ratifizierung beantworten die Vertragspartner Fragen zu den konkreten Inhalten des GAV. In einem nächsten Schritt werden die Partner beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO einen Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit stellen. Dies würde bedeuten, dass sämtliche Betriebe im Bereich der Zustellung dem GAV unterstünden. Sofern der Bundesrat der Allgemeinverbindlichkeit zustimmt, tritt der GAV in Kraft. Zu welchem Zeitpunkt dies der Fall sein wird, hängt davon ab, wie schnell diese Prozesse fortschreiten.

 

Wichtige Errungenschaft in anspruchsvollem Markt

Insgesamt könnten in der Schweiz bald zwischen 35'000 und 40'000 Arbeitnehmende von Standards wie zum Beispiel von verbindlichen Mindestlöhnen profitieren, die im allgemeinverbindlichen «GAV Zustellung» geregelt sind. Der GAV ist eine wichtige Errungenschaft in einer Branche, die mit vielen Herausforderungen konfrontiert ist. Umso wichtiger sind faire Regelungen für die Arbeitnehmenden, die tagtäglich eine grosse Leistung erbringen. Die Verhandlungsparteien sind sich einig, dass das anspruchsvolle Marktumfeld keine negativen Folgen für die Anstellungsbedingungen der Mitarbeitenden haben soll.

 

Auf der Arbeitgeberseite verhandelten die Firmen Post, DHL, DPD, Planzer KEP und Quickpac/Quickmail sowie der Verband KEP+Mail, der Kurierverband, der Verband Swissmessengerlogistic und der Verband Zeitungs- und Werbezusteller. Sie alle sind im Verband Zustellung Schweiz organisiert. Die Gewerkschaft syndicom und der Personalverband transfair haben die Arbeitnehmerseite vertreten.

  


 

 


Quickmail Lieferung

Medienmitteilung, 8. November 2021

 

Anstellungsbedingungen

Die grössten Logistiker setzen sich gemeinsam mit Sozialpartnern für einen Branchen-GAV ein

 

Die sechs grössten Arbeitgeber und Verbände im Schweizer Logistikmarkt setzen sich für Mindeststandards bei den Anstellungsbedingungen für Unternehmen ein, die Postdienstleistungen erbringen und unadressierte Werbung zustellen. Dafür wollen sie einen neuen Arbeitgeberverband ins Leben rufen und mit den Sozialpartnern syndicom und transfair einen branchenweiten Gesamtarbeitsvertrag aushandeln.

 

Eine Botin liefert ein Paket pünktlich und sicher von A nach B. Ein Zusteller bringt die druckfrische Zeitung früh am Morgen zum Briefkasten. Dienstleistungen, die Mitarbeitende von verschiedenen Logistikunternehmen in der Schweiz tagtäglich erbringen. Organisiert ist die Branche der Schweizer Postdienstleister heute in den Verbänden KEP+Mail (Verband der privaten Postdienstleister), Swiss Messenger Logistic SML (Verband für Velokuriere und urbane Kurierdienste) und Kurierverband (Verband der Schweizerischen Kurierunternehmen). Einen übergeordneten Verband gab es bisher nicht. Entsprechend gab es für diese Branche auch keinen Gesamtarbeitsvertrag. Dies soll sich nun ändern, um den Arbeitnehmenden bessere Arbeitsbedingungen bieten zu können. Die KEP-Verbände und die grössten Logistiker, darunter die Schweizerische Post und Planzer KEP AG, haben deshalb beschlossen, gemeinsam den neuen Arbeitgeberverband «Zustellung Schweiz» zu gründen. Mit von der Partie sind auch die Zeitungs- und Werbezusteller, die sich ebenfalls neu in einem Verband organisieren. Das Ziel des neuen Dachverbandes ist es, als Branche eine gemeinsame Grundlage für die Anstellungsbedingungen für Mitarbeitende in der Zustellung zu verhandeln.

 

Der neue Verband wird deshalb mit der Gewerkschaft syndicom und dem Personalverband transfair Verhandlungen über einen branchenweiten Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für Postdienstleistungen und die Zustellung von unadressierter Werbung aufnehmen. Der neue GAV soll jene Betriebe und Subunternehmen umfassen, die Postdienstleistungen im Sinne des Postgesetzes erbringen. Ihre Tätigkeit besteht darin, dass sie adressierte Sendungen bis zu einem Gewicht von 30 Kilogramm annehmen, abholen, sortieren, transportieren und zustellen. Zeitungs- und Werbezusteller, die unadressierte Prospekte und Gratiszeitungen vertragen, gelten laut Postgesetz zwar nicht als Postdienstleister. Die ähnliche Tätigkeit legt nahe, dass die Verhandlungspartner die Anstellungsbedingungen in beiden Bereichen berücksichtigen. Bei einem erfolgreichen Verhandlungsabschluss haben die Sozialpartner das Ziel, beim Bundesrat die Allgemeinverbindlichkeit des GAV zu beantragen. 

Gleiche Massstäbe für alle

Die Logistikunternehmen erbringen mit ihren Dienstleistungen einen bedeutenden Beitrag für die Schweizer Wirtschaft und Gesellschaft. Die Arbeit, welche die Mitarbeitenden täglich verrichten, ist herausfordernd. Für diese wichtige Branche wollen die beteiligten Partner mit dem Branchen-GAV Mindeststandards hinsichtlich der Anstellungsbedingungen schaffen.

 

Über die Inhalte des GAV und das weitere Vorgehen werden die beteiligten Partner nach Verhandlungsabschluss informieren, voraussichtlich im Verlaufe des Jahres 2022.

 

 

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